Individuelle Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalt für Schülerinnen und Schüler der Jugenddorf Christophorus Schule

Flaggen

Wie für alle Schulen in NRW gelten auch für das CJD-Gymnasium Versmold folgende Regelungen für einen individuell gestalteten Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II:

Wann?
Nach den Jahrgangsstufen 9 oder EF.

Wie lange?
Höchstens ein Jahr; Ausnahmen regelt die obere Schulaufsichtsbehörde.

Welche Bedingungen?

Nach der 9: einjähriger Auslandsaufenthalt:

– Rückkehr in die Q1:

  • Die EF wird durch das im Ausland verbrachte Jahr ersetzt.
  • Voraussetzung: im Durchschnitt mindestens befriedigende und keine nicht ausreichenden Noten auf dem Zeugnis der Klasse 9/II; in den schriftlichen Fächern wird maximal eine 4 toleriert.
  • Eine Vorversetzung ist nicht erforderlich.
  • Das im Ausland verbrachte Jahr wird auf die 4 Jahre angerechnet, die man maximal in der Sekundarstufe II verbringen darf.

– Rückkehr in die EF (für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 in Klasse 9 sind und das Schuljahr 2021/22 im Ausland verbringen):

  • Das im Ausland verbrachte Jahr wird zusätzlich eingeschoben.
  • Es wird nicht auf die 4 Jahre angerechnet, die man maximal in der Sekundarstufe II verbringen darf.

– Rückkehr in die 10 mit Wechsel nach G9 (für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 in Klasse 8 sind und das Schuljahr 2022/23 im Ausland verbringen):

  • Das im Ausland verbrachte Jahr wird zusätzlich eingeschoben.
  • Dadurch ergeben sich zwei zusätzliche Schuljahe: Klasse 10 und zwei statt drei Oberstufenjahre.

Nach der 9: halbjähriger Auslandsaufenthalt:

  • im 1. Halbjahr: Rückkehr in das 2. Halbjahr der EF.
  • im 2. Halbjahr: Rückkehr in das 1. Halbjahr der Q1. Voraussetzung: im Durchschnitt mindestens befriedigende und keine nicht ausreichenden Noten auf dem Zeugnis der Klasse 9/II; in den schriftlichen Fächern wird maximal eine 4 toleriert.

Nach der EF:

  • Rückkehr in die Q1.
  • Das im Ausland verbrachte Jahr kann nur zusätzlich eingeschoben werden.
  • Das im Ausland verbrachte Jahr wird nicht auf die 4 Jahre angerechnet, die man maximal in der Sekundarstufe II verbringen darf.

Abschlüsse:

Der mittlere Schulabschluss wird erworben

  • bei einem Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der EF:
    mit der Versetzung in die Qualifikationsphase
  • bei einem Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr oder in beiden Halbjahren der EF:
    nach dem erfolgreichen Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase

Wie organisiert?

  • auf privater Basis (Freunde, Verwandte…)
  • mit Hilfe gemeinnütziger oder kommerzieller Reiseveranstalter

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Monika Hollmann oder klicken Sie zur aktuellen Informationspräsentation.

Download (PPTX, Unknown)

 

 Monika Hollmann, Juni 2021