Beschwerderegelung

Umgang mit Beschwerden an unserer Schule

  1.  Erster Hinweis an die Person, die sich beschwert: Hat es den Versuch gegeben, mit der Person, über die Beschwerde geführt wird, das Problem zu lösen? Dies muss in der Regel versucht worden sein. Es ist auch möglich, dass eine Beschwerde sinnvoll bearbeitet wird, indem ein weiterer Lehrer (z.B. Klassenlehrer, Jahrgangsstufenleiter, Beratungslehrer) zur Klärung einbezogen wird.
  2. Ist so die Beschwerde nicht zu lösen, wird der Schulleiter/die Schulleitung einbezogen. Eventuell sind die Beschwerde und der Verlauf der bisher vergeblichen Bemühungen schriftlich festzuhalten.
  3. Die Schulleitung lädt zu einem Klärungsgespräch ein. Miteinander soll versucht werden zu ermitteln: Ist die Beschwerde teilweise, ganz oder gar nicht berechtigt?
  4. Möglicherweise werden Vereinbarungen getroffen, die nach einem verabredeten Zeitpunkt erneut überprüft werden.
  5. Dieses Gespräch wird protokolliert und ist vom Schulleiter den Beteiligten innerhalb einer Woche zu übermitteln.
  6. Den Protokollaussagen kann begründet widersprochen werden. Gegebenenfalls wendet sich der Schulleiter oder die Eltern an den Schulträger oder die Schulaufsichtsbehörde.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt: Beschwerden über Vorgesetzte können unmittelbar an deren Dienstvorgesetzten gerichtet werden.

Stand: Jochmann/Beine/August 2021