Auslandsaufenthalt für Schülerinnen und Schüler der Jugenddorf Christophorus Schule
Wie für alle Schulen in NRW gelten auch für das CJD-Gymnasium Versmold folgende Regelungen für einen individuell gestalteten Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II:
Wann?
Nach den Jahrgangsstufen 9 oder EF.
Wie lange?
Höchstens ein Jahr; Ausnahmen regelt die obere Schulaufsichtsbehörde.
Welche Bedingungen?
Nach der 9: einjähriger Auslandsaufenthalt:
– Rückkehr in die Q1:
- Die EF wird durch das im Ausland verbrachte Jahr ersetzt.
- Voraussetzung: im Durchschnitt mindestens befriedigende und keine nicht ausreichenden Noten auf dem Zeugnis der Klasse 9/II; in den schriftlichen Fächern wird maximal eine 4 toleriert.
- Eine Vorversetzung ist nicht erforderlich.
- Das im Ausland verbrachte Jahr wird auf die 4 Jahre angerechnet, die man maximal in der Sekundarstufe II verbringen darf.
– Rückkehr in die EF (für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 in Klasse 9 sind und das Schuljahr 2021/22 im Ausland verbringen):
- Das im Ausland verbrachte Jahr wird zusätzlich eingeschoben.
- Es wird nicht auf die 4 Jahre angerechnet, die man maximal in der Sekundarstufe II verbringen darf.
– Rückkehr in die 10 mit Wechsel nach G9 (für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 in Klasse 8 sind und das Schuljahr 2022/23 im Ausland verbringen):
- Das im Ausland verbrachte Jahr wird zusätzlich eingeschoben.
- Dadurch ergeben sich zwei zusätzliche Schuljahe: Klasse 10 und zwei statt drei Oberstufenjahre.
Nach der 9: halbjähriger Auslandsaufenthalt:
- im 1. Halbjahr: Rückkehr in das 2. Halbjahr der EF.
- im 2. Halbjahr: Rückkehr in das 1. Halbjahr der Q1. Voraussetzung: im Durchschnitt mindestens befriedigende und keine nicht ausreichenden Noten auf dem Zeugnis der Klasse 9/II; in den schriftlichen Fächern wird maximal eine 4 toleriert.
Nach der EF:
- Rückkehr in die Q1.
- Das im Ausland verbrachte Jahr kann nur zusätzlich eingeschoben werden.
- Das im Ausland verbrachte Jahr wird nicht auf die 4 Jahre angerechnet, die man maximal in der Sekundarstufe II verbringen darf.
Abschlüsse:
Der mittlere Schulabschluss wird erworben
- bei einem Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der EF:
mit der Versetzung in die Qualifikationsphase - bei einem Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr oder in beiden Halbjahren der EF:
nach dem erfolgreichen Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase
Wie organisiert?
- auf privater Basis (Freunde, Verwandte…)
- mit Hilfe gemeinnütziger oder kommerzieller Reiseveranstalter
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Monika Hollmann oder klicken Sie zur aktuellen Informationspräsentation.
Monika Hollmann, Juni 2021