Vorbemerkungen:
- Guten Unterricht zu erteilen, bleibt zentrale Aufgabe der Schule. Dies gilt insbesondere gegenüber einer Tendenz, den Schulen verschiedene neue Aufgaben zuzuschreiben.
- Die Merkmale sind in Anlehnung an folgenden Fachaufsatz formuliert: Hilbert Meyer, Zehn Merkmale guten Unterrichts. Empirische Befunde und didaktische Ratschläge, in: Pädagogik 10, 2003, S. 36-43.
- Die sieben Merkmale beinhalten Zielsetzungen, die nicht alle in jeder Unterrichtsstunde erreicht werden können.
Die durchnummerierten Merkmale bilden keine Rangfolge. Sie sind als einzelne Teile eines Ganzen zu betrachten.
1. Der Lehr- und Lernprozess muss klar strukturiert sein
Unterricht ist klar strukturiert, wenn ein „roter Faden“ jederzeit erkennbar ist.
Eine klare Strukturierung zeigt sich:
- in der Klarheit darüber, dass ein Thema Schwerpunkt ist.
- in der plausiblen Gliederung der einzelnen Unterrichtsschritte und deren auch für Schülerinnen und Schüler erkennbaren Markierung während des Unterrichts.
- in der Klarheit der Aufgabenstellung, die deutlich werden lässt, was von Schülerinnen und Schülern erwartet wird.
- in der Klarheit darüber, welche Stellung die einzelne Unterrichtsstunde in der gesamten Unterrichtsreihe hat.
- in der Klarheit darüber, was in der Hausaufgabe geleistet werden soll.
2. Stimmigkeit zwischen Unterrichtsinhalt und Unterrichtsmethode
Die Stimmigkeit ist gewährleistet, wenn eine Beziehung zwischen einem Ergebnis der Fachwissenschaft und den gewählten Methoden des Unterrichts besteht. Es gibt keinen guten Unterricht, der nur Ergebnisse der Forschung wiedergibt. Es gibt keinen guten Unterricht, der allein methodisch gelungen wäre. In der Regel gilt: Die gewählte Methode dient dem Verstehen des Unterrichtsinhaltes.
Die Stimmigkeit zeigt sich,
- wenn die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsinhalte selbstständig erarbeiten und präsentieren können.
- wenn Schülerinnen und Schülern Zeit gegeben ist, mit eigenen Ideen und Fragen Unterrichtsinhalte zu befragen, zu verstehen, zu vertiefen oder sich damit weiterführend auseinander zu setzen.
- wenn Ergebnisse des Projekts „Lernen lernen“ (Jgst.5-Jgst.EF/ Stand: September 2013) in das unterrichtliche Arbeiten einbezogen werden.
- wenn die Einbeziehung der neuen Technologien den Unterrichtsinhalt weitergehend klärt, veranschaulicht oder die weitere eigenständige Auseinandersetzung ermöglicht.
3. Methodenvielfalt
Methodenvielfalt stellt keinen Wert an sich dar. Sie dient dem abwechslungsreichen Unterricht. Es gilt: Es gibt guten Frontalunterricht und es gibt guten Unterricht, in dem Schüler eigenständig in Gruppen arbeiten. Ein Mix der Arbeitsformen und Methoden bietet den besten Lerneffekt. In einer Unterrichtsstunde muss die Lehrerin/ der Lehrer die Methode verantworten und begründen. Eine gute Unterrichtsstunde zeigt sich nicht darin, dass eine bestimmte Methode gewählt wurde.
4. Übung macht den Meister
Übungsphasen können den Schülerinnen und Schülern deutlich machen, dass erarbeitete Unterrichtsergebnisse tatsächlich verstanden wurden. Für solche Phasen muss immer wieder Zeit vorgesehen und methodische Fantasie investiert werden.
Besonders schwächere Schüler erhalten hier eine Chance, möglicherweise schnell erreichte Unterrichtsergebnisse nachzuvollziehen.
5. Ein lernförderliches Unterrichtsklima
Mit dem Begriff Unterrichtsklima wird die Qualität des Lehrer – Schüler –und des Schüler – Schüler – Verhältnisses beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass Fachunterricht und Erziehung bis zum Abitur nicht zu trennen sind. Eine Lehrerin/ein Lehrer ist in jedem Fall ein Vorbild für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist das klare Auftreten eines Lehrers erwünscht, um z.B. Unterrichtsstörungen zu verringern. Zur Fairness gehört, dass kein Schüler wegen einer Lernschwäche bloß gestellt wird. Eine Lehrerin/ein Lehrer zeigt den Schülern, dass der Wert eines Menschen nicht aus seiner Leistungsstärke resultiert. Darin zeigt sich auch das Christliche an unserer Schule. Gutes Unterrichtsklima wird durch Lehrerinnen und Lehrer gefördert, die sich ihrer Rolle als Autorität gegenüber den Schülern bewusst sind. Und sie sollen von ihrer Autorität respektvoll – eben vorbildlich – Gebrauch machen.
6. Klare Leistungserwartungen und -kontrollen
Es gilt: klar formulierte Leistungserwartungen erhöhen den Lernerfolg. Und: pauschaler Leistungsdruck behindert das Lernen. Leistungserwartungen müssenden Schülern klar vor Augen stehen. Schriftliche Vorgaben können Missverständnisse vermeiden und motivierend wirken.
Leistungskontrollen sollen mahnen/ ermutigen und so ein Weiterarbeiten ermöglichen. Sie sollen so angelegt sein, dass auch schwächere Schüler etwas leisten und Erfolg haben können.
Klare Leistungserwartungen zeigen sich auch darin, dass in jeder Stunde etwas gelernt wird. Dieses Gelernte muss schriftlich gesichert werden, so dass Schüler anhand ihrer Heft- oder Mappenführung Ergebnisse nachvollziehen und lernen können. Ab der Jgst.9 können Stundenprotokolle die gesicherten Ergebnisse einer Unterrichtsstunde dokumentieren.
7. Individuelle Förderung
Nach §1 des gültigen Schulgesetzes NRW haben alle Schülerinnen und Schüler „Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“ Diese Vorgabe gilt auch für den regulären Unterricht. So sollte bei der Planung und Durchführung des Unterrichts deutlich werden, dass die unterschiedlichen Leistungsstärken der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
Versmold im August 2021
Jochmann/Beine