– In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erworben haben.
– Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang (G8) am Gymnasium gehen mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und erhalten ihren mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Qualifikationsphase am Ende der Einführungsphase.
– Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I in einem anderen Bundesland als NRW besucht haben, können dann in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden, wenn sie in ihrem Bundesland die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben.
– In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres noch keine 19 Jahre alt sind.