Einführungsphase

 

Allgemeine Hilfen zur Laufbahnplanung

Hinweis: Diese Informationen erfassen nicht jede spezielle Laufbahn und ersetzen keine Beratung!

Beratungswünsche gerne an: p.lompa@cjd-gymnasium-versmold.de

oder vereinbaren Sie einen Termin über das Sekretariat unter: 05423 209400.

Pflichtkurse in der EF (im Schnitt mindestens 34 Wochenstunden)

1)   Deutsch 7)   Biologie / Chemie / Physik  (nicht Informatik)
2)   Fremdsprache aus Sek I 8)   Sport
3)   Kunst / Musik 9)   weitere Sprache oder Bi/Ch/Ph oder Informatik
4)   Erdkunde / Geschichte / Pädagogik 10) weiteres beliebiges Fach (Pflicht für ganze EF)
5)   Religion 11) weiteres beliebiges Fach mindestens in EF.1
6)   Mathematik 12*) ein Vertiefungskurs

Schülerinnen und Schüler, die in der Sek. I keine zweite Fremdsprache hatten, müssen unter Punkt 9) oder 10) eine neu einsetzende Fremdsprache wählen. Eine 2.Fremdsprache, die erst ab Klasse 8 oder 9 unterrichtet wurde (z.B. Spanisch), muss mindestens 4 Jahre als 3-stündiges Fach unterrichtet werden. Sonst gilt sie nicht als 2.Fremdsprache für die Bedingungen der gymnasialen Oberstufe. Eine Fremdsprache ab Klasse 8 kann auch nicht die Belegungspflicht für die fortgeführte Fremdsprache nach Punkt 2) ersetzen!

*: Wer eine neue Fremdsprache belegt, muss keinen Vertiefungskurs wählen, da dann schon die 34 Pflicht-Wochenstunden belegt werden. Die Vertiefungskurse sind an die Fächer D, E und M angegliedert und zählen nicht als einzelne Fächer.

Ein 12. Fach (in obiger Zählung wäre das Punkt 13) ist zumindest für das erste Halbjahr der Einführungsphase überlegenswert, da Fächer nur ab- aber nicht mehr hinzugewählt werden können (betrifft nicht COR, ORC, LI, GE-ZK, SW-ZK in der Q-Phase). Wir werden aber zuerst versuchen, allen die gewünschten 11 Fächer zu ermöglichen. Erst wenn der Stundenplan erstellt ist, wird der Wunsch nach einem 12.Fach unter Beachtung der Vorschriften geprüft. Man beachte auch die sehr hohe Stundenbelastung von 38 – 40 Wochenstunden bei 12 Fächern plus Vertiefung!

Klausuren sind verpflichtend in:

Deutsch, allen Fremdsprachen, Mathematik, einer Gesellschaftswissenschaft, einer Naturwissenschaft (Bi / Ch / Ph). Auf Wunsch können in weiteren Fächern (außer Sport) Klausuren geschrieben werden. Da in den “Nebenfächern” in der EF.1 nur eine Klausur geschrieben wird, kann man in der EF.1 die Schriftlichkeit etwas stressfreier probieren. Außerdem kann man in den Nebenfächern das Klausurfach wechseln, z.B. in EF.1 Klausur in Geschichte und in EF.2 Klausur in Pädagogik. Für die Leistungskurs- und Abiturfachwahl ist es nicht nötig, in den Fächern in der EF Klausur geschrieben zu haben, aber es ist sehr sinnvoll!

Um seine individuelle Laufbahn zu planen, sollte man unbedingt die Schülerversion von LuPO nutzen. Dazu braucht man das CJD-LuPO-Paket. Das Paket enthält die nötige Software LuPO_NRW_SV.exe, die angepasste Planungsdatei CJDabi22+23.lpo und Anleitungen. Spanisch ab Klasse 8 oder 9 ist ebenfalls möglich. Schüler/innen von anderen Schulformen, die Spanisch ab Klasse 9 für 2 Jahre hatten, wählen bitte “S8”! Bitte beachten: Der Inhalt der zip-Datei muss erst in einen Ordner auf dem PC oder USB-Stick entpackt bzw. kopiert werden, damit die LuPO_NRW_SV.exe auch funktioniert! (Windows zeigt den Inhalt von zip-Dateien beim Anklicken an, entpackt damit aber noch nicht.)

Die verbindlichen Wahlen werden mit der LuPO-Lehrerversion auf dem Schulserver gemacht. Es ist nicht sinnvoll, mit der Lehrerversion oder mit nicht angepassten Beispieldateien aus dem Internet zu planen.

Zur Vorbereitung der Wahl empfiehlt sich ein Blick auf die Laufbahnplanung in der Qualifikationsphase und die dort aufgeführten Bedingungen. Wir werden schon bei den Wahlen zur Einführungsphase eine angedachte Gesamtlaufbahn abfragen. Die Planung der Q-Phase kann dabei aber nur eine mögliche Laufbahn darstellen und ist relativ unverbindlich. Die Zuweisung der Leistungskurse erfolgt erst nach der LK-Wahl in der EF.2. Man darf nicht davon ausgehen, dass man die zu Beginn der EF gewünschten LKs dann bekommt bzw. noch haben will. Ab dem Abiturjahrgang 2020 bieten wir Geschichte als Zusatzkurs in der Q1 (nicht in der Q2!) an. LuPO erlaubt die Wahl von GE-ZK in der Q1 leider nicht. Man wählt dann GE als “m” mündlich nur in der Q1 und muss mit einem Belegungsfehler weiter wählen.

Hier eine mögliche Laufbahnplanung mit Kommentaren, die auch in dem CJD-LuPO-Paket enthalten ist:

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Versetzung  von EF nach Q.1

 

I: VERSETZUNGSRELEVANTE FÄCHER  

Grundlage für die Versetzung von EF nach Q1 sind 10 Kurse:

1. Deutsch 6. eine Naturwissenschaft (Bi,Ch,Ph)
2. fortgeführte Fremdsprache 7. Religion
3. Kunst oder Musik 8. Sport
4. eine Gesellschaftswissenschaft 9. zweite Fremdsprache (auch neue FS) oder     Naturwissenschaft (Bi,Ch,Ph) oder Informatik.
5. Mathematik 10. weiteres beliebiges Fach

Die neu einsetzende Fremdsprache (neue FS) ist bei 11 belegten Fächern nur versetzungswirksam, wenn sie gemäß Punkt 9 „Schwerpunkt bildend“ ist.

II: VERSETZUNGSBEDINGUNGEN

Versetzt wird, wer in den 10 versetzungswirksamen Fächern ausreichende oder bessere Noten hat.

Mit einer 5 wird man versetzt. Ausnahme: Tritt die 5 in Deutsch oder fortgeführter Fremdsprache oder Mathematik auf, muss diese 5 durch eine 3 (oder besser) in einem dieser Fächer (nicht neue Fremdsprache!) ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist man nicht versetzt. Eventuell ist aber eine Nachprüfung möglich.

 III: NACHPRÜFUNG 

Bei Nichtversetzung gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Nachprüfung.

Eine Nachprüfung darf nur dann erfolgen, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, um damit die oben genannten Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Man darf also keine Nachprüfung bei der Note “ungenügend” machen. Es ist auch keine Nachprüfung von “ausreichend” auf “befriedigend” für den Ausgleich einer 5 in Deutsch, fortgeführter Fremdsprache oder Mathematik möglich.

Für Schüler/innen, die die Jahrgangsstufe bereits wiederholen, gibt es keine Möglichkeit der Nachprüfung, um in die Q1 versetzt zu werden. Sie müssen die gymnasiale Oberstufe verlassen!  Nachprüfungen für Abschlüsse sind aber möglich. -> Beratung notwendig!

Die Bestimmungen über die Versetzung sind sinngemäß den Paragraphen 8, 9 und 10 der APO-GOSt entnommen.

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