Fachhochschulreife

Informationen zum schulischen Teil der Fachhochschulreife nach Abschluss der Jahrgangsstufe Q1 bzw. Q2  (Rechtsgrundlage: § 40 a APO-GOSt in der jeweils gültigen Fassung.)

Die folgenden Informationen ersetzen keine Beratung durch die Stufenleitung oder den Oberstufenkoordinator!

Frühestens nach Beendigung der Q1 kann man den schulischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) erwerben. Für die FHR müssen zwei laufbahntechnisch zusammenhängende Halbjahre eingebracht werden, d.h. Q1.1+2 oder Q1.2 + Q2.1 oder Q2.1+2. Bei Wiederholung sind der 1. + 2. Durchgang nach einer Einzelfallprüfung gegebenenfalls kombinierbar.

Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen, erlangen die volle Fachhochschulreife, wenn Sie die Ableistung des praktischen Teils der Fachhochschulreife wie folgt nachweisen können:

– eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht   oder

– ein einjähriges gelenktes Praktikum. Die Anforderungen an die Praktikumsstelle ergeben sich aus Nr.3 der Praktikum-Ausbildungsordnung und sind zwingend zu beachten.

Gleichgestellt sind:

  1. mindestens 1-jährige, kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung
  2. einjähriges freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  3. Wehr- oder Zivildienst
  4. Bundesfreiwilligendienst

Eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich.

WICHTIG: Das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) muss vor Beginn des praktischen Teils erworben werden! Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse müssen demnach ausgestellt werden, bevor der praktische Teil beginnt!

Die Bescheinigung der Fachhochschulreife durch die Bezirksregierung wird nur für ein Studium außerhalb von NRW benötigt oder wenn eine Anrechnung oder Gleichstellung von Tätigkeiten auf das einjährige gelenkte Praktikum erfolgen soll. Wer in NRW an einer Fachhochschule studieren will, benötigt nur das Abgangszeugnis mit der Bescheinigung des schulischen Teils der FHR und den Gesellenbrief bzw. die Bescheinigung über das gelenkte Praktikum.

Nur wenn ergänzend zum Abiturzeugnis die Ausstellung der Fachhochschulreife nötig ist,  muss dies beim Regierungspräsidium Detmold beantragt werden. Bis zur Ausstellung durch das Regierungspräsidium dürfen nach Bestehen des Abiturs maximal 8 Jahre vergehen!

Die Anforderungen an die FHR hängen auch von der jeweiligen Fachhochschule und deren Bundesland ab. Man muss sich unbedingt genauer informieren. Die volle Fachhochschulreife ist nicht mehr Sache des Gymnasiums! Ein Merkblatt gibt es auf der Homepage des Schulministeriums.

Für die Berechnung der Fachhochschulreife (schulischer Teil) werden insgesamt 15 Halbjahreskurse gewertet:        4 Leistungskurse   und   11 Grundkurse

4 Leistungskurse:

Die Notenpunkte werden zweifach gewertet. Es müssen dadurch mindesten 40 Punkte erreicht werden. In mindestens 2 der 4 Kurse müssen mindestens 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht werden, d.h. 2 LK-Defizite gehen noch.

11 Grundkurse:

In den 11 Grundkursen müssen mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. In mindestens 7 der 11 Kurse müssen mindestens 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht werden, d.h. 4 GK-Defizite gehen noch.

Pflichtfächer:

Je 2 Kurse folgender Fächer müssen unter den 15 Wertungskursen sein, egal ob als LK oder GK. Kurse mit null Punkten gelten als nicht belegt!

2 Kurse Deutsch

2 Kurse einer Fremdsprache (auch neue Fremdsprache)

2 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft

2 Kurse Mathematik

2 Kurse einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik)

+  5 weitere beliebige Kurse