Zulassung und Abiturnotenberechnung
Hinweis:
Diese Informationen erfassen nicht jede spezielle Laufbahn und ersetzen keine individuelle Beratung!
Beratungswünsche gerne an: p.lompa@cjd-gymnasium-versmold.de
oder vereinbaren Sie einen Termin über das Sekretariat unter: 05423 209400.
Zulassung zur Abiturprüfung:
Für die Zulassung zur Abiturprüfung gelten die Ausführungen zu a) mit der zusätzlichen Anforderung, auch alle Belegungspflichten erfüllt zu haben. Es müssen mindestens 30 anrechenbare Grundkurse belegt worden sein, auch wenn für die Berechnung nur mindestens 27 Grundkurse nötig sind!
Dabei ist zu beachten: Kurse, die mit Null Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt. Das gilt sowohl für Wertungskurse als auch belegungspflichtige Kurse. (Beispiel: Sport ist nicht wertungspflichtig, aber belegungspflichtig. Wer z.B. einen Sportkurs mit Null Punkten abschließt, kann nicht zugelassen werden und muss wiederholen bzw. die gymnasiale Oberstufe verlassen.)
Für die Berechnung der Abiturnote benötigt man die Punktzahl aus
a) Block I: 8 Leistungskurse und 27 (bis 32) Grundkurse
b) Block II: Ergebnisse der Abiturprüfung in fünffacher Wertung
zu a) wertungspflichtige Kurse im Block I, entweder als GK oder als LK:
– 4 Deutsch-Kurse
– 4 Kurse einer durchgehend belegten Fremdsprache
– 2 Kurse Kunst oder Literatur oder Musik oder Chor oder Orchester, wobei die Chor- bzw Orchester-Kurse zusammenhängend sein müssen!
– 4 Kurse einer durchgehend belegten Gesellschaftswissenschaft
– 2 Kurse Geschichte (evtl. schon im vorherigen Punkt enthalten)
– 2 Kurse Sozialwissenschaft (Zusatzkurs)
– 4 Kurse einer durchgehend belegten Naturwissenschaft ( Bi / Ch / Ph )
– 4 Mathematik-Kurse
– 2 Religions-Kurse
– beide Kurse aus Q2 des schwerpunktbildenden Faches (2.Fremdsprache oder 2.NW (Bi/Ch/Ph) oder Info.)
– Alle 16 Kurse der vier Abiturfächer müssen sich unter den Wertungskursen befinden.
– Für Schülerinnen und Schüler, die in der Sek.I keine 2.Fremdsprache hatten, gilt: Beide Kurse aus Q2 der in EF neueinsetzenden Fremdsprache müssen sich unter den Wertungskursen befinden.
Wenn man durch die wertungspflichtigen Kurse noch nicht 35 Kurse erreicht hat, werden die besten bisher noch nicht gewerteten Kurse in die Wertung genommen, so dass insgesamt 35 Kurse gewertet werden. Dabei ist zu beachten, dass nur 2 Kurse aus Chor / Orchester / Literatur gewertet werden können.
Punkteberechnungfür die Zulassung und im Abitur
Block I: Die Punkte der 27 Grundkurse werden einfach gerechnet, die Punkte der 8 Leistungskurse werden doppelt gerechnet. Die Punkte werden addiert und die Summe wird durch 43 (= 8 LK(doppelt) + 27 GK) geteilt. Optimierung: Gibt es noch einen nicht gewerteten Kurs, der besser ist als der soeben berechnete Durchschnitt, wird dieser Kurs auch in die Wertung genommen, alle Punkte wie oben beschrieben addiert und nun durch 44 dividiert. Das Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt und bricht spätestens bei der Wertung von insgesamt 32 Grundkursen ab.
Die endgültig ermittelte Durchschnittsnote (in Punkten) wird nun mit 40 multipliziert und man erhält die Gesamtpunktzahl für den Block I. Das Endergebnis wird mathematisch gerundet.
In Block I müssen für die Zulassung mindestens 200 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl ist 600.
Defizitregelung: Kursabschlussnoten mit weniger als 5 Punkten gelten als Defizit.
Die maximale Anzahl der Defizite unter den eingebrachten Kursen ist wie folgt geregelt:
bei Einbringen von 35-37 Kursen: max. 7 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite
bei Einbringen von 38-40 Kursen: max. 8 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite
zu b: Im Abitur-Bereich (Block II) berechnet man die Punkte wie folgt:
Die Punkte der Abiturprüfung der 4 Abiturfächer werden fünffach gewertet. Das ergibt insgesamt maximal 300 Punkte. 100 Punkte müssen im Block II erreicht werden.
Innenbindung: In mindestens 2 Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, müssen jeweils mindestens 25 Punkte in fünffacher Wertung (also “glatt ausreichend”) erreicht werden.
Für die Abiturnote werden die Punkte aus Block I und II addiert. Insgesamt können somit maximal 900 Punkte erreicht werden. Aus der Punktsumme wird anhand einer Tabelle die Gesamtsnote des Abiturs bis auf eine Kommastelle ermittelt.
Der genaue Wortlaut ist § 28, § 29 und § 30 der APO-GOSt in der geltenden Fassung zu entnehmen.