Informationen zur Betreuung bis zum 19. April 2020 (25.03.20)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung zur Notfallbetreuung erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Kinder, die erkrankt sind, müssen unbedingt zu Hause bleiben, um eine mögliche Verbreitung des Virus vorzubeugen.

Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf schriftlich im Sekretariat in der Woche bis 12.00 Uhr am Vortag und am Wochenende bis freitags 18.00 Uhr an. Wir werden Ihnen per E-Mail antworten und unser Angebot der Betreuung konkret bestätigen.

E-Mail: sekretariat@cjd-gymnasium-versmold.de

Mit freundlichen Grüßen, Karsten Jochmann – Schulleiter