Unterrichtsinhalte der Sek II

Klausur: sinnvoll oder nicht?

Ist es sinnvoll, in der EF Klausuren im Fach Religionslehre zu schreiben oder nicht?

Zunächst einmal werden insgesamt 3 Klausuren (im ersten Schulhalbjahr eine, im zweiten Schulhalbjahr zwei) geschrieben. Will man die oben gestellte Frage beantworten, muss man eigentlich vom Abitur ausgehen:

Das Fach Religionslehre deckt das gesellschaftswissenschaftliche Feld ab. Es ist also vergleichbar den Fächern Erdkunde, Pädagogik und Geschichte. Wenn man beabsichtigt das Fach im Abitur z.B. als 4. Abiturfach zu nehmen, muss man ab der Q 1 Religion auch als Klausurfach wählen. In der EF muss das Fach noch nicht schriftlich gewählt werden. Es ist aber sinnvoll, weil es in der Sekundarstufe I Religion nicht als schriftliches Fach auftaucht. Will man also wissen, ob es u. U. für das Abitur geeignet ist, sollte man frühzeitig die eigene Eignung in der EF testen.
Generell sollte man besondere schriftliche Leistungen im Fach Deutsch mitbringen, auch wären solide Grundkenntnisse im Abfassen verschiedener Textformate sinnvoll. Das Fach Religionslehre ist in der EF versetzungsrelevant. Wenn man Probleme in der mündlichen Beteiligung hat, kann es sinnvoll sein, das Fach auch schriftlich zu belegen. Die Abschlusszensur setzt sich ja dann zur Hälfte aus der mündlichen Beteiligung und aus den Zensuren im schriftlichen Bereich zusammen. Wenn mündlich Defizite vorliegen, zählt dann auch nur die mündliche Mitarbeit.

Abitur

Grundsätzlich kann das Fach Religion in beiden Konfessionen, evangelisch wie katholisch, im Grundkurs als 3. oder 4. Abiturfach gewählt werden. lm 2012 neueingerichteten Leistungskurs wurde es automatisch zum 1. bzw. 2. Abiturfach.

Zum Schuljahr 2012/2013 wurde erstmals ein Leistungskurs in Religionslehre angeboten, an dem 20 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Die Mitglieder Fachschaft Religion haben sich besonders gefreut, dass auch im Schuljahr 2013/2014 erneut Religion als Leistungskurs mit 27 Schülerinnen und Schülern angeboten werden konnte.

Schüler/innen, die Religion als 3. Abiturfach gewählt haben, erhalten vor Beginn ihrer Abitur-Klausur zwei Themen zur Auswahl. Die Auswahlzeit beträgt dabei 30 Min. Die Aufgaben werden zentral für ganz NRW vom Schulministerium in Düsseldorf gestellt und umfassen die Themen, die in den Vorgaben für die unterrichtlichen Voraussetzungen für das jeweilige Schuljahr für die einzelnen Fächer festgelegt sind. Diese Themen müssen im Religionsunterricht der Q 1 und Q 2 so sorgfältig und gründlich behandelt worden sein, dass die Schüler/innen in der Lage sind, die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bearbeiten.

ln den vergangenen Jahren hat es sich an unserer Schule fast schon wie eine Tradition entwickelt, dass das Fach Religion von vielen Schüler/innen als 4. Abiturfach gewählt wurde. Das bedeutet, dass diese Schüler/innen ihre mündliche Abiturprüfung in Religion ablegen.
Diese mündliche Abiturprüfung umfasst insgesamt maximal 30 Min. Prüfungszeit und besteht aus zwei zeitgleichen Prüfungsteilen zu jeweils 15 Minuten. Während einer 30minütigen Vorbereitungszeit wird der erste Prüfungsteil vorbereitet. Die Schüler/innen erarbeiten dabei ein schriftliches Konzept, das sie in diesem ersten Prüfungsteil der Prüfungskommission, bestehend aus dem/r Prüfer/in (in der Regel der/die Fachlehrer/in), einem Prüfungsvorsitzenden sowie dem Protokollanten (in der Regel ebenfalls Religionslehrkraft unserer Schule), vortragen. Die Aufgaben, die für diesen ersten Prüfungsteil bearbeitet werden, umfassen denselben Dreiklang von Aufgabenbereichen, mit denen die Schüler/innen aus der Qualifikationsphase (Q 1 und Q 2)vertraut sind (1. Textrezeption 2. Textvertiefung oder Textvergleich 3.begründete persönliche Stellungnahme).Der Bereich 2 soll dabei eine halbjahresübergreifende Aufgabenstellung beinhalten. Der Prüfling trägt nun in einem möglichst systematischen Vortrag sein Konzept, das er in der Vorbereitungszeit ausgearbeitet hat, der Prüfungskommission vor, wobei der Prüfling möglichst nicht unterbrochen werden soll, solange er sich inhaltlich nicht „verirrt“. Nur in einem solchen Fall sollte der Prüfer korrigierend eingreifen.
Thematische Inhalte dieses ersten Prüfungsteiles stammen aus den inhaltlichen Schwerpunkten der vier Halbjahre der Qualifikationsphase (> vgl. Lehrplan Q1/2).
Der zweite Prüfungsteil dient der schwerpunktmäßigen Überprüfung des Grundwissens und dessen Einordnung in den Gesamtzusammenhang der gesamten Qualifikationsphase. Die festgelegten verbindlichen Unterrichtsinhalte, wie z. B. das Thema Freud bilden dabei die Grundlage. Dieser zweite Prüfungsteil sollte idealerweise in Form eines lebendigen Gespräches verlaufen und keinesfalls ein stures Frage- und Antwortspiel darstellen. lnsbesondere halbjahresübergreifende Transfers, Problematisierungen und begründete persönliche Stellungnahmen von Seiten des Prüflings führen dabei zu positiven Prüfungsergebnissen.

Hier das Schulinterne Curriculum der EF, Q1 und Q2:

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Außerdem finden Sie hier einen Überblick der Operatoren für die katholische Religionslehre und evangelische Religionslehre:

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