Die Grundlagen der Bewertung der Sonstigen Leistungen im Unterricht bilden die unterrichtlichen Beiträge der SuS:
– Beiträge zum Unterrichtsgespräch
– Mitarbeit in Lerngruppen und Projekten
– Protokolle (ab Jgst. 9)
– gute Führung des Arbeitshefts / der Arbeitsmappe
– ggf. kurze schriftliche Übungen
Es gibt verschiedene Anforderungsbereiche die bei der Bewertung der Sonstigen Mitarbeit maßgebend sind. Diese Anforderungsbereiche gliedern sich wie folgt:
Anforderungsbereich I: zum Beispiel …
- etwas Gelerntes wiedergeben, oder etwas benennen, das in einem Text steht
- die Inhalte der letzten Stunde zusammenfassen
Anforderungsbereich II: zum Beispiel …
- einen Sachverhalt mit einem Beispiel eigenständig erklären, oder
- zwei Sachverhalte miteinander vergleichen
- einen Sachverhalt in den Unterrichtskontext richtig einordnen
Anforderungsbereich III: zum Beispiel …
- eigenständig etwas bewerten oder beurteilen
- überzeugend begründet Stellung nehmen
So kann zum Beispiel ein “Befriedigend” nicht erreicht werden, wenn nur der Anforderungsbereich I bei der Sonstigen Mitarbeit abgedeckt wird.
In der Sekundarstufe II gilt besonders, dass sich die Ansprüche in allen oben genannten Anforderungsbereichen steigern. Dabei gilt, dass die Eigenständigkeit der erbrachten Leistung zunehmende Gewichtung erfährt.
So muss das Wissen komplexer (AB I), Vergleichspunkte selbständig gefunden werden (AB II) und bei einer Stellungsnahme Für und Wieder differenziert erörtert und eine eigene Bewertung fundiert begründet werden (AB III).
Die Lehrperson ist zunehmend weniger verpflichtet in der Sekundarstufe I und II SuS zur Beteiligung am Unterricht aufzufordern. Schulische Leistungen müssen selbständig erbracht werden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für die Sekundarstufe II gehen die Bewertungen der Klassenarbeiten / Klausuren und der Sonstigen Leistungen gleichwertig in die Zeugnis- bzw. Kursnote ein.